SEPA

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Lastschriftverfahren

Die Tierhilfe e.V. – Direkthilfe erhebt die Mitgliedsbeiträge per Lastschriften-Einzug.
Dies ist der Wunsch der Mitgliederversammlung im Sinne des Mitglieds, damit alle Vorteile, die dieses Verfahren mit sich bringt, beim Mitglied sind.
Um am Lastschrifteneinzugsverfahren teilnehmen zu dürfen, muss dies bei einem Geldinstitut beantragt werden. Da die einziehende Bank für diese Beträge haftet, werden die Kunden zunächst sorgfälltig überprüft. Denn die eingezogenen Beträge können vom Mitglied, seit der Einführung des SEPA-Verfahrens im Februar 2014, acht Wochen lang, ohne Angaben von Gründen, kostenfrei zurück gebucht werden. Bei einem Widerruf muss die Bank, unabhängig vom Kontostand ihres Kunden, den Betrag erstatten. Bei einer Überweisung besteht diese Möglichkeit nicht und Sie können nicht überprüfen, ob der Kontoinhaber und die Kontonummer identisch sind. Die Teilnahme an diesem Verfahren muss zunächst bei der Bundesbank beantragt werden, wo dann eine Zulassung erteilt wird. Die Nummer (Gläubiger-ID) der Tierhilfe e.V. – Direkthilfe lautet:

DE14ZZZ00000441843

Der Sicherheitsaspekt ist die Nennung des einziehenden Kontoinhabers mit seiner Kontonummer auf Ihrem Kontoauszug. So kann von Ihnen nachvollzogen werden, wer den Beitrag eingezogen hat. Darüber hinaus werden die Lastschriften nicht mehr sofort gebucht, sondern sie müssen mindestens drei Banktage für Sie kenntlich sein, bevor das Geld weitergeleitet wird.

SEPA Lastschrift, einfach – sicher.

Teilnahme am Lastschriftverfahren:

Bitte klicken Sie auf diesen Link, um uns eine Einzugsermächtigung zu erteilen.