{"id":98,"date":"2013-07-19T08:22:03","date_gmt":"2013-07-19T08:22:03","guid":{"rendered":"http:\/\/tierhilfe-direkthilfe.de\/?page_id=98"},"modified":"2023-08-29T13:38:56","modified_gmt":"2023-08-29T13:38:56","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/tierhilfe-direkthilfe.de\/?page_id=98","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Satzung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-image\"><a href=\"https:\/\/tierhilfe-direkthilfe.de\/?attachment_id=540\" rel=\"attachment wp-att-540\"><img fetchpriority=\"high\" decoding=\"async\" width=\"640\" height=\"517\" src=\"https:\/\/tierhilfe-direkthilfe.de\/wp-content\/uploads\/2016\/11\/Schnulli.jpg\" alt=\"schnulli\" class=\"wp-image-540\" srcset=\"https:\/\/tierhilfe-direkthilfe.de\/wp-content\/uploads\/2016\/11\/Schnulli.jpg 640w, https:\/\/tierhilfe-direkthilfe.de\/wp-content\/uploads\/2016\/11\/Schnulli-300x242.jpg 300w\" sizes=\"(max-width: 640px) 100vw, 640px\" \/><\/a><\/figure>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 1 Name und Sitz des Vereins<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eTierhilfe e.V. \u2013 Direkthilfe\u201c<\/li>\n\n\n\n<li>Der Sitz des Vereins ist in Nuthetal OT Bergholz-Rehbr\u00fccke im Landkreis Potsdam-Mittelmark.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p><b>\u00a7 2 Zweck des Verein<\/b><strong>s<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Der Verein verfolgt gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Ab\u00adschnittes \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201d der Abgabenordnung.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Zweck des Vereins ist der&nbsp; allgemeine Tierschutz, Missst\u00e4nde, die der Mensch den Tieren zuf\u00fcgt, sol\u00adlen unterbunden werden. Weitere Zwecke sind u.&nbsp;a.:<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Vertretung und F\u00f6rderung des Tierschutzgedankens<\/li>\n\n\n\n<li>Aufkl\u00e4rung und Belehrung \u00fcber Tierschutzprobleme<\/li>\n\n\n\n<li>F\u00f6rderung des Verst\u00e4ndnisses der \u00d6ffentlichkeit \u00fcber das Wesen und Wohlergehen&nbsp; der&nbsp; Tiere<\/li>\n\n\n\n<li>Unterst\u00fctzung bei Verh\u00fctung und Verfolgung jeder Tierqu\u00e4lerei oder nicht artgerechter Behandlung von Tieren<\/li>\n\n\n\n<li>Unterst\u00fctzung von Haushalten bei Missst\u00e4nden und finanzieller Notlage zum Wohle der Tiere und damit verbunden die Verhinderung der Abgabe des Tieres an Dritte, bzw. situationsbedingte Unterlassung von notwendiger Tier\u00e4rztlicher Versorgung<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>3. Der Verein erf\u00fcllt diesen Zweck insbesondere durch Wahrnehmung folgender Aufga\u00adben:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>auf Missst\u00e4nde in der Haltung und Behandlung von Tieren weltweit aufmerksam zu machen und aufzukl\u00e4ren in Form von jeglicher Art der Berichterstattung u.&nbsp;a. durch&nbsp;&nbsp; Schrifttum, Brosch\u00fcren, durch Veranstaltungen, Seminare und Schulungen, Medienberichte und sonstige Ma\u00dfnahmen<\/li>\n\n\n\n<li>Tierheime und Tierschutzeinrichtungen ideell und finanziell zu unterst\u00fctzen, die ih\u00adrerseits \u00f6ffentlich rechtliche Einrichtungen sein k\u00f6nnen oder selbst als steuerbeg\u00fcn\u00adstigte K\u00f6rperschaften anerkannt sind<\/li>\n\n\n\n<li>Aufkl\u00e4rung der Tierhalter und der Bev\u00f6lkerung \u00fcber die artgerechte Haltung und&nbsp;&nbsp; Behand\u00adlung von Tieren<\/li>\n\n\n\n<li>Einleitung von lebenserhaltenden und\/oder -verl\u00e4ngernden Ma\u00dfnahmen an lebenden&nbsp; Tie\u00adren<\/li>\n\n\n\n<li>Tierpflegerische Ma\u00dfnahmen durchzuf\u00fchren bis zum nat\u00fcrlichen Ableben in tier- und art\u00adgerechter Umgebung sofern m\u00f6glich<\/li>\n\n\n\n<li>durch Errichtung und Unterhaltung von Tierheimen<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>4. Die Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsgem\u00e4\u00dfen Zwecke verwendet werden. Die Mit\u00adglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereines. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der K\u00f6rperschaft fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00ad\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden. Aufwandsentsch\u00e4digungen an Funktionstr\u00e4ger des Vereins d\u00fcrfen den nachgewiesenen und erforderlichen Rahmen nicht \u00fcbersteigen. Bei dauerhafter Besch\u00e4ftigung ist diejenige Verg\u00fctung angemessen, die ein vergleichbarer Drit\u00adter f\u00fcr diese T\u00e4tigkeit erhalten w\u00fcrde.<\/p>\n\n\n\n<p>5. Unterst\u00fctzung von Wissenschaft und Forschung bei der Auffindung von Ersatzmethoden f\u00fcr Tierversuche sowie Unterst\u00fctzung der Grundlagenforschung auf dem Gebiet der Wildtiere und der artgerechten Nutz-, Zoo- und Heimtierhaltung<\/p>\n\n\n\n<p>6. Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Sollte ein Gewinn entstehen, darf dieser nur f\u00fcr die Zwecke des Vereines ver\u00adwendet werden. Der Verein wird sich Hilfspersonen im Sinne von \u00a7&nbsp;57 Abs.&nbsp;1 Satz&nbsp;2 bedienen, sofern der Verein die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. Hierzu wird der Verein mit der Hilfsperson entsprechende Vereinba\u00adrungen treffen, die es ihm rechtlich und tats\u00e4chlich erm\u00f6glicht, auf die Hilfsperson so einzuwirken, dass das Wirken der Hilfsperson wie eigenes Wirken anzusehen ist.<\/p>\n\n\n\n<p>7. Der Tierschutzverbund arbeitet mit anderen Organisationen zusammen, die der lebenden Natur verbunden sind, sofern sie nicht gegen die Zielsetzungen dieses Vereinszwecks versto\u00dfen.<\/p>\n\n\n\n<p><b>\u00a7 3 Mitgliedschaft, Eintritt <\/b><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Mitglied kann jede vollj\u00e4hrige und jede juristische Person werden. Die Mitgliedschaft wird durch eine schriftliche Beitrittserkl\u00e4rung, die den Namen, das Alter, den Beruf und die An\u00adschrift des Antragstellers enthalten soll, bzw. durch Zahlung des ersten Mitgliedsbeitrages erworben.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Verein hat ordentliche Mitglieder und F\u00f6rdermitglieder. F\u00f6rdernde Mitglieder k\u00f6nnen Schulen und sonstige staatliche, \u00f6ffentliche oder private Einrichtungen, Unternehmungen und Privatpersonen sein. Die f\u00f6rdernden Mitglieder unterst\u00fctzen die Vereinst\u00e4tigkeit materi\u00adell und ideell. Sie haben kein Stimmrecht.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Antragsteller erkennt durch seine Unterschrift unter dem Antrag auf Mitgliedschaft bzw. durch Zahlung des ersten Mitgliedsbeitrages die Satzung des Vereins und die damit f\u00fcr ihn sich ergebenden Aufgaben und Pflichten an.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p><b>\u00a7 4 Mitgliedschaft, Verlust<\/b><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austrittserkl\u00e4rung oder Ausschlu\u00df. Der Austritt ist jeder\u00adzeit m\u00f6glich, die K\u00fcndigungsfrist betr\u00e4gt drei Monate zum Ende jeden Jahres der Mit\u00adgliedschaft.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Austritt erfolgt durch eine schriftliche Erkl\u00e4rung an den Vorstand.<\/li>\n\n\n\n<li>\u00dcber den Ausschlu\u00df beschlie\u00dft die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von 2\/3 der an\u00adwesenden Mitglieder. Ein Ausschlu\u00df ist nur aus wichtigem Grund m\u00f6glich, der insbeson\u00addere bei vereinssch\u00e4digendem Verhalten z.&nbsp;B. durch eine Straftat zum Nachteil des Vereines oder dessen Verunglimpfung oder sonstigem vereinsch\u00e4digendem Verhalten anzunehmen ist.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p><b>&nbsp;\u00a7 5 Beitr\u00e4ge und sonstige Pflichten<\/b><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Die Mitglieder k\u00f6nnen ihre Beitr\u00e4ge frei w\u00e4hlen. Der Mindestbeitrag wird von der Mitglieder\u00adversammlung festgelegt. Zurzeit betr\u00e4gt dieser Euro 60,00 j\u00e4hrlich.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Vorstand kann in begr\u00fcndeten Einzelf\u00e4llen eine Beitragserm\u00e4\u00dfigung gestatten.<\/li>\n\n\n\n<li>F\u00fcr die Aufnahme kann eine einmalige Bearbeitungsgeb\u00fchr in H\u00f6he von EUR 10,00 erho\u00adben werden.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Mitgliedsbeitrag ist in jedem Gesch\u00e4ftsjahr f\u00e4llig.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Mitgliederversammlung kann eine Beitragsordnung festlegen, in der weitere Regelun\u00adgen niedergeschrieben werden.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p><b>\u00a7 6 Organe und Einrichtungen<\/b><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Organe des Vereins sind der Vorstand, die Mitgliederversammlung, der Beirat und die Pr\u00fc\u00adfer.<\/li>\n\n\n\n<li>Auf Beschlu\u00df der Mitgliederversammlung k\u00f6nnen weitere organisatorische Einrichtungen, ins\u00adbesondere Aussch\u00fcsse mit besonderen Aufgaben geschaffen werden.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p><b>&nbsp;\u00a7 7 Vorstand<\/b><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Der Vorstand des Vereins im Sinne des \u00a7&nbsp;26 BGB besteht aus bis zu zwei Mitgliedern, dem vorsitzenden Vorstand und bei zwei Mitgliedern zus\u00e4tzlich aus dem stellvertretenden Vor\u00adstand. Jeder von ihnen ist einzeln zur Vertretung des Vereins berechtigt, d.&nbsp;h. alleinvertre\u00adtungs- und zeichnungsberechtigt.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Vorstand f\u00fchrt die laufenden Gesch\u00e4fte und verwaltet das Vereinsverm\u00f6gen. Die F\u00fch\u00adrung der laufenden Gesch\u00e4fte kann durch Beschlu\u00df der Mitgliederversammlung auch durch einen Dritten im Rahmen einer Gesch\u00e4ftsbesorgung erf\u00fcllt werden.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Wahl des Vorstandes erfolgt durch die Mitgliederversammlung auf die Dauer von vier Jah\u00adren. Die Wiederwahl des Vorstands ist zul\u00e4ssig. Die Mitglieder des Vorstandes bleiben bis zu einer g\u00fcltigen Neuwahl im Amt.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Vorstand ist berechtigt, f\u00fcr bestimmte Aufgabengebiete oder bestimmte Einzelf\u00e4lle Voll\u00admachten \u2013 auch mit Einzelvertretungsmacht \u2013 zu erteilen.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Vorstand hat die ihm obliegenden Pflichten mit der Sorgfalt eines ordentlichen Gesch\u00e4fts\u00admannes zu erf\u00fcllen. Der Vorstand kann sich eine Gesch\u00e4ftsordnung geben. Er hat Anspruch auf eine angemessene Verg\u00fctung, die nicht unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hoch sein darf.<\/li>\n\n\n\n<li>F\u00fchrt ein Dritter im Rahmen einer Gesch\u00e4ftsbesorgung die laufenden Gesch\u00e4fte des Verei\u00adnes, so \u00fcben die Vorstandsmitglieder und weitere Mitglieder, die mit einem Amt oder einer T\u00e4tigkeit beauftragt sind (u.&nbsp;a. der Schriftwart oder der Kassenwart), ihre T\u00e4tigkeiten ehren\u00adamtlich aus. (Siehe \u00a7\u00a7 2 Ziff. 4, 14).<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p><b>\u00a7 8 Beirat<\/b><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Die Mitgliederversammlung w\u00e4hlt aus dem Kreis der Mitglieder auf Vorschlag des Vor\u00adstands f\u00fcr jeweils vier Gesch\u00e4ftsjahre einen aus drei Personen bestehenden Beirat, dem Ver\u00adtreter von aktiven, den Vereinszweck nicht nur durch Mitgliedsbeitr\u00e4ge\/Spendengelder f\u00f6r\u00addernde Mitglieder angeh\u00f6ren sollen. Der Beirat ber\u00e4t den Vorstand bei der F\u00fchrung der Ge\u00adsch\u00e4fte, gibt ihm Anregungen f\u00fcr die F\u00f6rderung des Vereins und nimmt die ihm dar\u00fcber hinaus von der Satzung \u00fcbertragenen Aufgaben wahr. Der Beirat schl\u00e4gt der Mitgliederver\u00adsammlung Personen zur Wahl in den Vorstand vor.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Beirat ist berechtigt, Ersatzmitglieder f\u00fcr den Fall zu w\u00e4hlen, da\u00df ein Vorstandsamt vor Ablauf der Amtszeit und vor Abhaltung der n\u00e4chsten Mitgliederversammlung endet. An der Wahl m\u00fcssen mindestens zwei Beiratsmitglieder teilnehmen. Die Wahl des Vorstandes durch den Beirat erfolgt bis zur n\u00e4chsten ordentlichen Mitgliederversammlung.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Beirat wird von seinem Vorsitzenden oder vom Vorstand einberufen. Der Beirat kann sich eine Gesch\u00e4ftsordnung geben. Er w\u00e4hlt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p><b>\u00a7 9 Pr\u00fcfer<\/b><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Der Kassenwart bzw. der Vorstand legt nach Ende des Gesch\u00e4ftsjahres seine B\u00fc\u00adcher zweien von der Mitgliederversammlung f\u00fcr das betreffende Gesch\u00e4ftsjahr gew\u00e4hlten Pr\u00fcfern vor. Wiederwahl ist zul\u00e4ssig.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Pr\u00fcfer d\u00fcrfen dem Vorstand nicht angeh\u00f6ren.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p><b>\u00a7 10 Mitgliederversammlung<\/b><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Die j\u00e4hrlich stattfindende ordentliche Mitgliederversammlung beschlie\u00dft \u00fcber die Beitr\u00e4ge, die Entlastung des Vorstandes, \u00fcber Satzungs\u00e4nderungen und die Wahl des Vorstandes, der Beiratsmitglieder und der Pr\u00fcfer. Eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung ist auf Verlangen eines Drittels aller Mitglie\u00adder sowie der Pr\u00fcfer einzuberufen.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Einberufung zu allen Mitgliederversammlungen erfolgt durch den Vorstand mit einer Frist von einer Woche schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung an alle ordentlichen Mitglieder. Au\u00dferdem wird auf den Internetseiten des Vereins die Einladung zur Mitgliederversammlung ver\u00f6ffentlicht. Zur Teilnahme sind alle ordentlichen und f\u00f6rdernden<br>Mitglieder berechtigt.<\/li>\n\n\n\n<li>Jede ordnungsgem\u00e4\u00df anberaumte ordentliche oder au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung ist beschlu\u00dff\u00e4hig. Sie beschlie\u00dft \u00fcber Antr\u00e4ge durch einfache Mehrheit, soweit sie nicht Sat\u00adzungs\u00e4nderungen oder die Aufl\u00f6sung des Vereins betreffen.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Mitgliederversammlung ist berechtigt, durch Beschlu\u00df Antr\u00e4ge zur Tagesordnung festzule\u00adgen bzw. Tagesordnungspunkte abzusetzen. Die Mitgliederversammlung ist eben\u00adfalls berechtigt, Dringlichkeitsantr\u00e4ge zuzulassen und hier\u00fcber zu beschlie\u00dfen.<\/li>\n\n\n\n<li>Auf der Mitgliederversammlung legt der Vorstand Rechenschaft ab. Die Versammlung be\u00adschlie\u00dft nach dem Bericht der Pr\u00fcfer \u00fcber die Entlastung des Vorstandes und w\u00e4hlt die Pr\u00fc\u00adfer f\u00fcr das folgende Gesch\u00e4ftsjahr sowie eine evtl. notwendig gewordene Neubeset\u00adzung ei\u00adnes Mitgliedes des Vorstandes. Ferner beschlie\u00dft die Versammlung nach Beratung \u00fcber die Antr\u00e4ge.<\/li>\n\n\n\n<li>Mitglieder, die am Besuch der Mitgliederversammlung verhindert sind, k\u00f6nnen ihre Stimme schriftlich abgeben; nach Schlu\u00df der m\u00fcndlichen Abstimmung eingehende schriftliche Stimmabgaben sind ung\u00fcltig.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 11 Beschl\u00fcsse<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Beschl\u00fcsse werden, soweit nicht durch Gesetz oder diese Satzung etwas anderes bestimmt ist, mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gefa\u00dft.<\/li>\n\n\n\n<li>Bei der Feststellung von Stimmenverh\u00e4ltnissen werden nur die g\u00fcltig abgegebenen Ja- und Neinstimmen ber\u00fccksichtigt.<\/li>\n\n\n\n<li>Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.<\/li>\n\n\n\n<li>Beschl\u00fcsse werden mit der Unterzeichnung der Niederschrift im Protokoll durch den Proto\u00adkoll\u00adf\u00fchrer und dem die Sitzung leitenden Vereinsmitgliedes rechtskr\u00e4ftig.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p><b>&nbsp;\u00a7 12 Niederschrift<\/b><\/p>\n\n\n\n<p>\u00dcber die Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift aufzunehmen, die vom Vorsitzenden, bei Abwesenheit des Vorsitzenden vom stellvertretenden Vorsitzenden, bei Abwesenheit Beider von demjenigen, der die Versammlung leitenden Vereinsmitgliedes und vom Protokollf\u00fchrer zu unter\u00adzeichnen ist.<\/p>\n\n\n\n<p><b>\u00a7 13 Satzungs\u00e4nderung, Aufl\u00f6sung<\/b><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Satzungs\u00e4nderungen bed\u00fcrfen eines mit Zweidrittelmehrheit gefa\u00dften Beschlusses einer Mit\u00adgliederversammlung, die unter Angabe des Wortlautes der geplanten Satzungs\u00e4nde\u00adrung mit einer Frist von mindestens einem Monat schriftlich oder m\u00fcndlich einberufen wurde.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Aufl\u00f6sung kann nur in einer besonderen, zu diesem Zweck mit einer Frist von einem Mo\u00adnat einzuberufenden, au\u00dferordentlichen Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von Dreivierteln der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.<\/li>\n\n\n\n<li>Bei Aufl\u00f6sung des Vereines oder bei Wegfall der steuerbeg\u00fcnstigten Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6\u00adgen des Vereines an einen eingetragenen Tierschutzverein, dessen Zweck dem des Tierschutzverbund gleichkommt und der es unmittelbar und aus\u00adschlie\u00dflich f\u00fcr seinen steuerbeg\u00fcnstigten Zweck zu ver\u00adwenden hat.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p><b>\u00a7 14 Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung<\/b><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Die Mitgliederversammlung ist berechtigt, zur Unterst\u00fctzung des Vorstandes einen Gesch\u00e4fts\u00adf\u00fchrer und das unbedingt notwendige Hilfspersonal zu bestellen. Der Gesch\u00e4fts\u00adf\u00fchrer hat die Aufgabe, die Gesch\u00e4fte des Vereins zu f\u00fchren und das Verm\u00f6gen des Vereins f\u00fcr den Vorstand zu verwalten. Der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer ist nicht Mitglied des Vorstandes und kann daher nicht in das Vereinsregister eingetragen werden.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer sowie das Hilfspersonal haben Anspruch auf angemessene Verg\u00fctung. Diese Verg\u00fctung darf jedoch nicht unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hoch sein und soll sich an Art und Umfang der T\u00e4tigkeit sowie der Qualifikation der Beauftragten orientieren.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Vorstand soll Einzelheiten zur Art und zum Umfang der T\u00e4tigkeit sowie zur Qualifika\u00adtion der Beauftragten durch einen Mitglieder- oder Vorstandsbeschlu\u00df festlegen lassen.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Mitgliederversammlung kann eine Gesch\u00e4ftsordnung festlegen, in der weitere Regelun\u00adgen niedergeschrieben werden, insbesondere Regelungen bzw. Vorgaben f\u00fcr die beauftrag\u00adten Gesch\u00e4fte verfa\u00dft sind, die den Umfang der \u00fcblichen Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit des Vereines \u00fcbersteigen.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p><b>\u00a7 15 Haftungsbeschr\u00e4nkung <\/b><\/p>\n\n\n\n<p>Die Haftung des Vorstandes und der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung wird im Innenverh\u00e4ltnis zum Verein auf das Vorliegen grober Fahrl\u00e4ssigkeit und Vorsatzes beschr\u00e4nkt.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung \u00a7 1 Name und Sitz des Vereins \u00a7 2 Zweck des Vereins 3. Der Verein erf\u00fcllt diesen Zweck insbesondere durch Wahrnehmung folgender Aufga\u00adben: 4. Die Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsgem\u00e4\u00dfen Zwecke verwendet werden. 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